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AGB



Liefer- und Zahlungsbedingungen
 
Geltungsbereich:
Allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen liegen die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Ergänzungen und Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Bestehende oder eintretende völlige oder teilweise Unwirksamkeit dieser Bedingungen zieht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht nach sich.
Ein Abschluss auf Grund dieser Bedingungen macht dieselben zum rechtsverbindlichen Vertragsteil für alle weiteren Abschlüsse zwischen der Verkäuferin und dem betreffenden Käufer, auch wenn sie für den einzelnen Fall nicht gesondert vereinbart sind.
Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Bei Sonderanfertigungen ist Umtausch oder Rückgabe nicht möglich. Bei Sonderfertigungen nach Zeichnungen gilt als vereinbart, dass, wenn Zeichnungen nicht innerhalb 5 Tagen zurückgeschickt wurden, der Käufer mit der Zeichnung und damit verbundener Fertigung nach dieser Zeichnung einverstanden ist.
Für Schäden in Folge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Anwendung und Handhabung oder unsachgemäßer Instandsetzung wird keine Haftung übernommen.
Konstruktionsänderungen und dadurch bedingte Abweichungen behalten wir uns aus Gründen der stetigen Weiterentwicklung der Produkte vor.
 
Angebote:
Angebote sind Hinsichtlich der Lieferungsmöglichkeiten, Preise und der Lieferzeit freibleibend. Sind Liefertermine zugesagt, gelten diese vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse, die vom Lieferanten nicht zu vertreten sind, wie Streik, Brand oder Betriebsstörungen sonstiger Art. Während der Zeit, in der eines dieser Ereignisse einwirkt, sowie einer angemessenen Frist nach dem Ende der Einwirkung kann der Lieferant weder in Verzug geraten noch sich in Verzug befinden. Dauert eine solche Verzögerung länger als vier Monate, so kann jeder Vertragsteil vom Vertrag zurücktreten, ohne dass deswegen Ersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Teillieferungen behalten wir uns vor.
 
Lieferverzögerungen:
Gerät der Lieferant mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug, so bewilligt der Besteller dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist. Diese rechnet sich von dem Tage an, an dem die diesbezügliche Mitteilung des Bestellers als Einschreiben beim Lieferanten eingeht. Als angemessen gilt eine Frist, die der Besteller bei voller Wahrung seiner eigenen wirtschaftliche Interessen und rechtlichen Möglichkeiten seinerseits von seinen Kunden verlangen kann. Nach Ablauf dieser Frist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
Bei Rücktritt vom Vertrag aus dem vorgenannten Grund, haftet der Lieferant dem Besteller für denjenigen Schaden, der dem Besteller durch Gewinnausfall, nachweisbar entstandenen Kosten und berechtigten Schadenersatzansprüchen seines Kunden entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf 50% des Lieferwertes begrenzt.
 
Preisstellung:
Die Preise verstehen sich freibleibend und soweit nicht anders vereinbart in EURO für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung und Lieferung. In Rechnung gestellt werden die jeweils am Tage der Auslieferung gültigen Preise, im Inland zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Für die Berechnung von Versand- und Verpackungskosten ist der von uns fakturierte Nettowarenwert ausschlaggebend. Für Lieferungen per Post bzw. Paketdienste oder per Spedition werden grundsätzlich Fracht und Verpackung berechnet.
 
Versand:
Er erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit Begin der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma Leistungen übernommen hat.
 
Verpackung:
Sie wird zweckentsprechend und handelsüblich vorgenommen. Sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
 
Gewährleistung, Mängelrüge:
Ist die Lieferung oder Leistung mangelhaft, bessert die Firma nach eigenem Ermessen innerhalb einer angemessenen Frist nach oder leistet eine Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzleistung fehl, so kann der Besteller Wandelung oder Minderung verlangen.
Die Gewährleistungsfristen betragen bei Neuprodukten bei privater Nutzung ab Gefahrübergang 24 Monate, bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung 12 Monate. Bei gebrauchten Produkten beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei privater Nutzung 12 Monate. Bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ein offensichtlicher Mangel nicht innerhalb von zwei Wochen, bzw. ein versteckter Mangel nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware gerügt wird.
Rücksendungen, Preisabzüge, Aufrechnungen oder Einbehaltung des Kaufpreises sind nicht statthaft soweit sie nicht von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.
 
Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten:
Die Firma behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang der Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Käufers ist die Firma zur Rücknahme des Kaufgegenstandes berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Firma unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch der Firma bereits jetzt alle Forderungen ab, die durch Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Die Firma ist befugt die Forderungen selbst einzuziehen, verpflichtet sich aber, dies zu unterlassen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Wird die Vorbehaltssache mit anderen, nicht der Firma gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt die Firma das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung.
 
Zahlungsbedingungen:
Bei überschreiten des jeweiligen Zahlungszieles werden für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum Tage des Zahlungseingangs die üblichen Zinsen und Kosten berechnet. Akzepte und Wechsel gelten nicht als Barzahlung und die Annahme bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug sind auch die noch nicht fälligen Rechnungsbeträge sofort zahlbar.
 
Gerichtsstand:
Soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, ist Erfüllungsort für die Zahlung, Warenlieferung und Dienstleistung der Geschäftssitz der Firma.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Firma.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
 

 

 

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